Anfrage der CDU-Fraktion zur Verkehrsüberwachung bzw. Verkehrssituation in der Gemeinde Schauenburg

Im Jahr 2017 wurde durch die Gemeinde ein eigenes mobiles Verkehrsüberwachungsgerät angeschafft. Nach dem dieses nun seit einiger Zeit in Nutzung ist, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen zur ersten Sitzung der Gemeindevertretung im Jahr 2018.

  1. Wie häufig und an wie vielen verschiedenen Messstellen wurde das Gerät bisher eingesetzt?

Die Anlage zur Verkehrsüberwachung wurde am 18.08.2017 von der Firma Vitronic geliefert. Der zweite Teil der zum Betrieb notwendigen Anwenderschulung fand am 07.09.2017 in Wiesbaden statt. Nach den ersten Messungen ist ein technischer Defekt an der Messanlage aufgefallen. Dieser wurde durch die Firma Vitronic behoben, so dass der Gemeinde Schauenburg die Anlage ab dem 23.11.2017 funktionsbereit zur Verfügung stand. Für die verspätete Inbetriebnahme stellt die Firma Vitronic der Gemeinde Schauenburg für die Dauer von mindestens drei Monaten kostenfrei eine zweite mobile Verkehrsüberwachungsanlage zur Verfügung.

Aktuell wurde insgesamt 18 Mal an sieben verschiedenen Stellen gemessen. Folgende Stellen wurden überwacht:
- OT Martinhagen, Bushaltestelle Höhweg, beide Fahrtrichtungen
- OT Elgershausen, unmittelbare Nähe zur Kita Pusteblume, Fahrtrichtung Baunatal
- OT Elgershausen, Saalweg, Fahrtrichtung Saalweg hochkommend
- OT Elgershausen, Höhe Friedhof, Fahrtrichtung Baunatal
- OT Elgershausen, neue Verbindungsstraße, Fahrtrichtung Baunatal
- OT Breitenbach, Hauptstraße, Fahrtrichtung Ehlen
- OT Elgershausen, Baunsberg, beide Fahrtrichtungen

Weiterhin wurden verschiedene Probemessungen im Gemeindegebiet durchgeführt, um die Möglichkeiten der Anlage zu testen. Dies diente dazu weitere mögliche Messstellen zu prüfen.

  1. Nach welchen Kriterien und durch welche Instanz erfolgt die Wahl der Messstellen?

Laut Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport vom 05.02.2015 über den Einsatz von Geschwindigkeitsmessgeräten werden folgende Stellen in priorisierter Reihenfolge empfohlen:

"- An Unfallhäufungspunkten und -strecken mit geschwindigkeitsbedingter hoher Unfallbelastung
- An besonders schutzwürdigen Örtlichkeiten (z.B. Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, unübersichtliche Einmündungen und Kreuzungen, Arbeitsstellen auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen)
- Besonders schutzwürdige Zonen ( z.B. Nahbereiche von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenwohnheimen)
- Zonen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit (30-Zone), Fußgängerbereiche während der Lieferzeiten (Fußgängerzone), sowie verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraße)
- Geeignete Stellen zur Verringerung von Lärm (Lärmschutz)
- Sonstige Stellen (Bsp. hohes Beschwerdeaufkommen durch Bürgerinnen und Bürger)"

Die Auswahl der Messstellen erfolgt durch das Ordnungsamt der Gemeinde Schauenburg auf Grundlage der oben genannten Punkte, mit besonderem Augenmerk auf die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger.

  1. Wurden durch die Messungen signifikante Ergebnisse an den einzelnen Messstellen erzielt? (wie etwa besonders häufige Geschwindigkeitsverstöße) Wenn ja, gibt de hierzu bereits Vorgehensweisen zur Verbesserung der Situation?

Durch die Messungen können Informationen zur grundsätzlichen Verhaltensweise der Verkehrsteilnehmer an der betroffen Stelle erhoben werden. In Abhängigkeit der Rahmenbedingungen (Wetterlage, Uhrzeit, Tag, Ferienzeit) und des Überwachungsintervalls an der gleichen Stelle fallen Messungen unterschiedlich aus.

Beispielsweise wurden bei einer Messung am 01.12.2017 im Bereich der Kita Pusteblume, OT Elgershausen, in der Zeit von 06:53 Uhr bis 09:12 Uhr 95 Ordnungswidrigkeitenverfahren bei 891 durchfahrenden Fahrzeugen eingeleitet. Hier liegen besonders viele Verstöße vor; bauliche Änderungen sind aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort nicht umsetzbar. Das Ordnungsamt wird an dieser Stelle häufiger Messungen vornehmen um die gewünschte Verkehrserziehung zu erreichen.

Dahingegen wurden an der Messstelle im OT Martinhagen, Bushaltestelle Höhweg, am 30.11.2017 in der Zeit von 07:03 Uhr bis 10:26 Uhr lediglich 15 Ordnungswidrigkeitenverfahren, bei 987 durchfahrenden Fahrzeugen, eingeleitet.

  1. Wie hoch ist die Summe der Einnahmen, die seit der Neubeschaffung generiert werden konnten?

Seit der Neubeschaffung konnten Einnahmen in Höhe von rd. 8.500 € tatsächlich ver-bucht werden. Weiterhin stehen noch Zahlungen in Höhe von rd. 3.000 € aus. Da die bisherigen Messungen in den Wintermonaten lagen, ist davon auszugehen, dass die Einnahmen im Jahresverlauf noch steigen.

  1. Welche konkreten Ergebnisse bzw. Maßnahmen sind im Bereich der Großenritter Straße im OT Elgershausen vorhanden bzw. angedacht?

Im Bereich der Großenritter Straße, Höhe Einfahrt Lerchenweg, im OT Elgershausen wurde im November 2017 eine Verkehrszählung durchgeführt. Diese ergab, dass täglich ca. 5.900 Fahrzeugbewegungen an dieser Stelle stattfinden (beidseitig). Das Verkehrsaufkommen teilt sich auf beide Fahrtrichtungen auf. Davon fuhren 7,80 % der Fahrzeuge nach Abzug der Toleranz zu schnell. Um kurzfristig eine Reduzierung der Geschwindigkeit zu erreichen, hat das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit dem Bauhof ein Geschwindigkeitsanzeigegerät je Fahrtrichtung angebracht. Als weitere Maßnahme werden dort in Zukunft mobile Verkehrsüberwachungen durchgeführt.

Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf einem Streckenabschnitt der Großenritter Straße ist laut Rücksprache mit der Polizei aus rechtlichen Gründen nicht durchführbar, da es sich bei der Großenritter Straße um eine Hauptverkehrsstraße handelt und dort Tempo 30 nur in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden darf. Im Zuge des Ausbaus der Kreuzung mit der Altenritter Straße können möglicherweise noch bauliche Veränderungen zur Verkehrsberuhigung beitragen.

  1. Wie ist der Planungs-/ bzw. Sachstand der Querungshilfe Korbacher Straße im OT Hoof (Investitionsnummer 1263100407)?

Die Querungshilfe in der Korbacher Straße soll im Frühjahr 2018 gebaut werden. Die Bauteile sind bereits geliefert worden und liegen auf den Bauhof zum Einbau bereit. Da in diesem Bereich die Straße verschwenkt und verbreitert werden muss, ist die Ausfüh-rung erst möglich, wenn die Asphaltmischwerke wieder liefern. Erfahrungsgemäß öffnen die Werke Anfang bis Mitte März. Vorher ist die Litfaßsäule zu versetzen. Hier wurde bereits Kontakt mit dem Aufsteller aufgenommen. Nach Rücksprache mit dem Aufsteller der Litfaßsäule ist eine Versetzung möglich. Gemäß der Vereinbarung zwischen uns und dem Aufsteller werden die Kosten der Versetzung durch den Aufsteller getragen.

  1. Ferner haben wir in jüngster Vergangenheit die Beschwerden der Mitbürgerinnen und Mitbürger über die Parksituation bzw. offensichtliche Verstöße wie das Parken auf dem Bürgersteig oder im Halteverbot (konkret: Korbacher Straße im OT Elgershausen auf Höhe Raiffeisenbank) wahrgenommen. Wie wird dagegen vorgegangen?

In regelmäßigen Abständen wird der ruhende Verkehr durch den Ordnungspolizeibe-amten in allen Schauenburger Ortsteilen sowohl während als auch außerhalb der Dienstzeit überwacht. Hierbei wird auch die Parksituation in der Korbacher Straße im Ortsteil Elgershausen berücksichtigt.

« Anfrage der CDU-Fraktion zur Baulandentwicklung in der Gemeinde Schauenburg Anfrage der CDU Schauenburg hier: Ergänzende Fragen zur Anfrage der Offensive zur Gemeindevertretersitzung vom 14.12.2017 »